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24.03.2016

WVF Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2016

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 18 Abs. 1 und 16 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel in der Sitzung am 16.12.2015folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016beschlossen:

 

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt

im Erfolgsplan                         in der Einnahme auf  3.185.500,00 Euro

                                                      in der Ausgabe auf    3.185.500,00 Euro

im Vermögensplan                 in der Einnahme auf 1.505.000,00 Euro

                                                      in der Ausgabe auf   1.505.000,00 Euro

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 753.900,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Haushaltsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 482.500,00 Eurofestgesetzt.

 

§ 5

2016 werden keine Umlagen erhoben.

 

Walsrode, 16. Dezember 2015

Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel

(Hack)

Verbandsgeschäftsführer

 

I. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich verkündet.

Die gemäß § 16 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit den §§ 130 Abs. 3 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist vom Landkreis Heidekreis mit Datum vom 11.03.2016 erteilt worden.

II. Auslegungshinweis

Der Wirtschaftsplan 2016 kann in der Zeit vom 29.03.2016 bis zum 06.04.2016 in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel, Poststraße 4, 29664 Walsrode, Raum A 202, während der Geschäftszeit eingesehen werden.

Walsrode, 26. März 2016

 

Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel

gez. Hack

Verbandsgeschäftsführer