Direkt zu:
Logo DVGW TSM geprüft/IFU-Cert
04.04.2015

Haushaltssatzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 18 Abs. 1 und 16 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel in der Sitzung am 18.11.2014 folgende Haushaltssatzung  für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird festgesetzt

 

im Erfolgsplan in der Einnahme auf 3.189.000,00 Euro
  in der Ausgabe auf 3.189.000,00 Euro
im Vermögensplan in der Einnahme auf 1.687.500,00 Euro
  in der Ausgabe auf 1.687.500,00 Euro

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 856.500,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Haushaltsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 481.333,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

2015 werden keine Umlagen erhoben.

 

Walsrode, 18. November 2014

WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL

gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)


 

I. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich verkündet.

Die gemäß § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit  § 16 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist vom Landkreis Heidekreis mit Datum vom 24.03.2015 erteilt worden.

II. Auslegungshinweis

Der Wirtschaftsplan 2015 kann in der Zeit vom 07.04.2015 bis zum 15.04.2015 in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel, Poststraße 4, 29664 Walsrode, Raum A 202, während der Geschäftszeit eingesehen werden.

 

Walsrode, 04. April  2015

WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL

gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)