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13.03.2013

Haushaltssatzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 18 Abs. 1 und 16 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel in der Sitzung am 15.01.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird festgesetzt
  • im Erfolgsplan in der Einnahme auf 3.235.500,00 Euro
    in der Ausgabe auf 3.235.500,00 Euro
  • im Vermögensplan in der Einnahme auf 1.173.500,00 Euro
    in der Ausgabe auf 1.173.500,00 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 345.500 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Haushaltsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 489.400,00 Euro festgesetzt.

§ 5

2013 werden keine Umlagen erhoben.

 

Walsrode, 15. Januar 2013

WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL

gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)



I. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich verkündet.
Die gemäß § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist vom Landkreis Heidekreis mit Datum vom 28.02.2013 unter dem Aktenzeichen 04.500 erteilt worden.

II. Auslegungshinweis

Der Wirtschaftsplan 2013 kann in der Zeit vom 14.03.2013 bis zum 22.03.2013 in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel, Poststraße 4, 29664 Walsrode, Raum A 202, während der Geschäftszeit eingesehen werden.
Telefon: 05161 6001-0 Zentrale
Telefon: 05161 6001-202 technisches Sekretariat
Telefon: 05161 6001-299 Störung Wasser
Fax: 05161 6001-240
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren


Walsrode,13. März 2013

WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL

gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)

Haushaltssatzung 2013 (PDF, 43 kB)