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22.05.2012

Haushaltssatzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 18 Abs. 1 und 16 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel in der Sitzung am 22.02.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird festgesetzt

 

im Erfolgsplan

in der Einnahme

auf 3.192.500,00 Euro
 

in der Ausgabe

auf 3.192.500,00 Euro
       

im Vermögensplan

in der Einnahme

auf 1.510.900,00 Euro
 

in der Ausgabe

auf 1.510.900,00 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 693.400 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Haushaltsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 483.900,00 Euro festgesetzt.

§ 5

2012 werden keine Umlagen erhoben.

 

Walsrode, 22. Februar 2012

WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL

gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)


I. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich verkündet..

Die gemäß § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit§ 16 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist vom Landkreis Heidekreis mit Datum vom 07.05.2012 unter dem Aktenzeichen 04.501 erteilt worden.

II. Auslegungshinweis

Der Wirtschaftsplan 2012 kann in der Zeit vom 23.05.2012 bis zum 01.06.2012 in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel während der Geschäftszeit eingesehen werden.

Telefon: 05161 6001-0 Zentrale
Telefon: 05161 6001-202 technisches Sekretariat
Telefon: 05161 6001-299 Störung Wasser
Fax: 05161 6001-240
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren

Walsrode, 22. Mai 2012

WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL

gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)

Haushaltssatzung 2012 (PDF, 9 kB)