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08.02.2016

1. Nachtragssatzung

zur Satzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel  über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige vom 22.02.2012, gültig ab 01.01.2012.

Aufgrund des§ 18 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 21.12.2011 (Nds. GVBl. 2011, 493), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. Nr. 16/2012 S. 279), in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010,576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 434),hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel am 16.12.2015 diese 1. Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

In § 2 - Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger- werden die monatlichen Aufwandsentschädigungen wie folgt festgelegt:

a) Für den Verbandsgeschäftsführer/die Verbandsgeschäftsführerin und  für die beiden stellvertretenden Verbandsgeschäftsführer/innen beträgt  die Gesamtvergütung

ab 01.01.2015 : Euro 1.819,86

und

ab 01.03.2015 : Euro 1.863,54

Die Höhe der Gesamtvergütung ist angelehnt an den Vergütungstarif „TVöD Kommunen“ - Entgeltgruppe 2, Stufe 1, und erfährt eine regelmäßige Anpassung jeweils mit Wirkung der tariflichen Veränderungen.

 

b) Für den/die Vorsitzende/n der Verbandsversammlung:

Euro 200,00

Die Vergütung erfährt eine regelmäßige Anpassung um die Tarifentwicklung des TVöD Kommunen, erstmalig ab der Legislaturperiode 2016 (September 2016).

 

c) Für den Stellvertreter oder die Stellvertreterin zu Buchstabe b):

Euro  100,00

Die Vergütung erfährt eine regelmäßige Anpassung um die Tarifentwicklung des TVöD Kommunen, erstmalig ab der Legislaturperiode 2016 (September 2016).

§ 2

In § 3 - Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung- erfolgt eine kostenorientierte Erhöhung des Sitzungsgeldes gemäß Absatz 2:

(2) Das Sitzungsgeld beträgt  Euro 40,00 pro Sitzung, unabhängig von deren Dauer. Es erfährt eine regelmäßige Anpassung um die Tarifentwicklung des TVöD Kommunen und zwar erstmalig ab der Legislaturperiode 2016 (September 2016).

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese 1. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Walsrode,  16. Dezember2015

 

Wasserversorgungsverband

Landkreis Fallingbostel

 

gez. Hack

(Verbandsgeschäftsführer)